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Landesverband für

Spielmannswesen Rheinland-

Pfalz e.V.

Update der Homepage

Ergebnisliste LM und TSP eingefügt. Unter den jeweiligen Reitern zum download
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Aktuell

Infobrief zur aktuellen Corona-Situation

des Landesmusikrates RLP,

Sehr geehrte Mitglieder des Landesmusikrats   gestern spätabends erschien die Neunte Corona- Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz, die Sie hier nachlesen können: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp- stk/pdf- Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/9._CoBeLVO. pdf   Dort ist für die Musik ab dem 10. Juni 2020 u.a. geregelt:   -          Proben im Laienbereich sind erlaubt (§15, Abs. 2) o   Insbesondere unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen (1,5m Meter pro Person) o   Bei Chören und Blasorchestern sollen Proben „nach Möglichkeit im Freien“ stattfinden, die Abstände sind auf 3 Meter zu verdoppeln und es gelten zusätzliche Hygienekonzepte   Hygienekonzept für Chöre: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp- stk/pdf- Dateien/Corona/9_bekaempfungsv erordnung/Hygienekonzept_Chorpr oben.pdf   Hygienekonzept für Blasorchester: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp- stk/pdf- Dateien/Corona/9_bekaempfungsv erordnung/Hygienekonzept_Blasorc hester.pdf   -          Auftritte von Laienensembles (§15, Abs. 3) o   Unter Berücksichtigung der Regelungen für Veranstaltungen sind Auftritte von Laienensembles erlaubt mit folgenden Einschränkungen   Chorgesang ist untersagt   „Andere Tätigkeiten, die wegen besonderer körperlicher Anstrengung zu verstärktem Aerosolausstoß führen (beispielsweise Blasmusik)“ sind nur im Freien zulässig.   -          Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Personen sind erlaubt (§2, Abs. 2) o   Unter Beachtung diverser Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im Hygienekonzept: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf- Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnu ng/Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_A ussenbereich.pdf   -          Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen sind erlaubt, wenn die Teilnehmenden einen festen Platz zugewiesen haben, ansonsten gelten 10 qm/Person  (§2, Abs.3) o   Unter Beachtung diverser Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im Hygienekonzept: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf- Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnu ng/Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_In nenbereich.pdf   -          Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen (Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen etc.) sind geöffnet (§15, Abs. 1) o   Unter Beachtung diverserer Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im Hygienekonzept: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf- Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnu ng/Hygienekonzept_Theater_Kinos_Konzert hallen.pdf   -          Musik im Gottesdienst (§3, Abs. 3) o   Einsatz eines Chors sowie der Gemeindegesang sind untersagt o   Die Religions- oder Glaubensgemeinschaften oder ihre Dachorganisationen erstellen noch Infektionsschutzkonzepte   -          Gesangsunterricht an Musikschulen ist unter Einschränkungen erlaubt (§14, Abs. 2) o   Dies gilt für den Einzelunterricht (nur Schüler*in und Lehrer*in in einem Raum) o   Der Abstand von sechs Metern ist einzuhalten   -          Musikausübung in der Schule ist weiterhin nur eingeschränkt möglich (Hygieneplan Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz, Punkt 4) o   Dort ist geregelt: „Auf musikpraktisches Arbeiten in Bläserklassen sowie auf Singen soll zurzeit zugunsten anderer musikalischer Aktivitäten verzichtet werden.“: https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung /Corona/3._Hygieneplan_Corona_Schulen_ Stand_20.05.2020.pdf     Auch, wenn ab dem 10. Juni das Proben von Chören und Blasorchestern in Räumen möglich ist, möchten wir aus Sicherheitsgründen mit Nachdruck empfehlen, die Proben im Freien stattfinden zu lassen!   Mit freundlichen Grüßen   Peter Stieber                                    Etienne Ermard Präsident                                         Geschäftsführer
Termine und Veranstaltungen, Workshops klicken Sie bitte auf den Reiter Aktuelles.
Liebe LSW Vereine,  auch unser Verband wird sich an den Maßnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des CORONA VIRUS beteiligen. Wie ihr sicher gelesen habt, sind vorerst bis zum 31 August 2020 alle öffentlichen Veranstaltungen mit 150 Personen und mehr grundsätzlich verboten. Bei weniger als 75 Teilnehmern sind erhebliche Auflagen zu erfüllen. Aus diesen Gründen müssen wir die Delegiertenversammlung  in den Herbst des Jahres verschieben. Ihr erhaltet rechtzeitig Einladungen  Für den LSW-Vorstand

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Sehr geehrte Mitglieder des Landesmusikrats   gestern spätabends erschien die Neunte Corona- Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz, die Sie hier nachlesen können: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp- stk/pdf- Dateien/Corona/9_bekaempfungsveror dnung/9._CoBeLVO.pdf   Dort ist für die Musik ab dem 10. Juni 2020 u.a. geregelt:   -          Proben im Laienbereich sind erlaubt (§15, Abs. 2) o   Insbesondere unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen (1,5m Meter pro Person) o   Bei Chören und Blasorchestern sollen Proben „nach Möglichkeit im Freien“ stattfinden, die Abstände sind auf 3 Meter zu verdoppeln und es gelten zusätzliche Hygienekonzepte   Hygienekonzept für Chöre: https://corona.rlp.de/fil eadmin/rlp-stk/pdf- Dateien/Corona/9_beka empfungsverordnung/H ygienekonzept_Chorpro ben.pdf   Hygienekonzept für Blasorchester: https://corona.rlp.de/fil eadmin/rlp-stk/pdf- Dateien/Corona/9_beka empfungsverordnung/H ygienekonzept_Blasorc hester.pdf   -          Auftritte von Laienensembles (§15, Abs. 3) o   Unter Berücksichtigung der Regelungen für Veranstaltungen sind Auftritte von Laienensembles erlaubt mit folgenden Einschränkungen   Chorgesang ist untersagt   „Andere Tätigkeiten, die wegen besonderer körperlicher Anstrengung zu verstärktem Aerosolausstoß führen (beispielsweise Blasmusik)“ sind nur im Freien zulässig.   -          Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Personen sind erlaubt (§2, Abs. 2) o   Unter Beachtung diverser Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im Hygienekonzept: https://corona.rlp.de/fileadm in/rlp-stk/pdf- Dateien/Corona/9_bekaempf ungsverordnung/Hygienekon zept_Veranstaltungen_im_A ussenbereich.pdf   -          Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen sind erlaubt, wenn die Teilnehmenden einen festen Platz zugewiesen haben, ansonsten gelten 10 qm/Person  (§2, Abs.3) o   Unter Beachtung diverser Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im Hygienekonzept: https://corona.rlp.de/fileadm in/rlp-stk/pdf- Dateien/Corona/9_bekaempf ungsverordnung/Hygienekon zept_Veranstaltungen_im_In nenbereich.pdf   -          Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen (Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen etc.) sind geöffnet (§15, Abs. 1) o   Unter Beachtung diverserer Schutzmaßnahmen, Zusammengefasst im Hygienekonzept: https://corona.rlp.de/fileadm in/rlp-stk/pdf- Dateien/Corona/9_bekaempf ungsverordnung/Hygienekon zept_Theater_Kinos_Konzert hallen.pdf   -          Musik im Gottesdienst (§3, Abs. 3) o   Einsatz eines Chors sowie der Gemeindegesang sind untersagt o   Die Religions- oder Glaubensgemeinschaften oder ihre Dachorganisationen erstellen noch Infektionsschutzkonzepte   -          Gesangsunterricht an Musikschulen ist unter Einschränkungen erlaubt (§14, Abs. 2) o   Dies gilt für den Einzelunterricht (nur Schüler*in und Lehrer*in in einem Raum) o   Der Abstand von sechs Metern ist einzuhalten   -          Musikausübung in der Schule ist weiterhin nur eingeschränkt möglich (Hygieneplan Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz, Punkt 4) o   Dort ist geregelt: „Auf musikpraktisches Arbeiten in Bläserklassen sowie auf Singen soll zurzeit zugunsten anderer musikalischer Aktivitäten verzichtet werden.“: https://corona.rlp.de/fileadm in/bm/Bildung/Corona/3._Hy gieneplan_Corona_Schulen_ Stand_20.05.2020.pdf     Auch, wenn ab dem 10. Juni das Proben von Chören und Blasorchestern in Räumen möglich ist, möchten wir aus Sicherheitsgründen mit Nachdruck empfehlen, die Proben im Freien stattfinden zu lassen!   Mit freundlichen Grüßen   Peter Stieber                                    Etienne Ermard Präsident                                         Geschäftsführer
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